Das müssen Sie beachten

Wir geben Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen, die Sie 2023 erwarten.

#1 Schutz für Hinweisgeber:innen

Nach längerer Säumigkeit betreffend die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht, wurde im Dezember 2022 ein entsprechender Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Der Entwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) regelt den Schutz von Personen vor Repressalien, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über mögliche Rechtsverletzungen erlangen und diese weitergeben. Hierzu sind Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer:innen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten. Mit einem Inkrafttreten des HSchG ist in der ersten Jahreshälfte zu rechnen.

#2 Verlängerung der COVID-19-Maßnahmen

Sonderbetreuungszeit (Verlängerung bis 07.07.2023)

Ein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht für die notwendige Betreuung von Kindern oder Menschen mit einer Behinderungen, wenn diese aufgrund eines positiven COVID-19 Testergebnisses eine Bildungseinrichtung nicht betreten dürfen oder die Bildungseinrichtung behördlich geschlossen wird. Die Dauer der Sonderbetreuungszeit beläuft sich auf insgesamt drei Wochen.

Freistellung von Risikogruppen (Verlängerung bis 30.06.2023)

Arbeitnehmer:innen, die einer Risikogruppe angehören und für die trotz Impfung kein ausreichender Schutz besteht oder die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, haben einen besonderen Freistellunganspruch. Diese besteht jedoch nur dann, wenn die Arbeitsleistung nicht im Homeoffice erbracht oder eine Ansteckung am Arbeitsplatz mit größtmöglicher Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann.

#3 Kurzarbeit

Die Bestimmungen zur Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe werden mit folgenden Änderungen bis 30.06.2023 verlängert:

  • Die Bestätigungen der „wirtschaftlichen Begründung“ durch einen Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder oder Bilanzbuchhalter ist nicht notwendig.
  • Lehrlinge sind vom Kreis der förderbaren Personen ausgenommen.
  • Der verpflichtende Verbrauch von Urlaub während der Kurzarbeit entfällt.

#4 Altersteilzeit

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters führt dazu, dass Frauen, die am 02.12.1965 oder danach geboren sind, frühestens mit 57 Jahren und 6 Monaten (also nicht vor dem 02.06.2023) mit einer Altersteilzeit beginnen können. Frauen, die vorher geboren sind, können derzeit mit 57 Jahren eine Altersteilzeit antreten.

#5 Entlastung für Gesundheitsberufe

Arbeitnehmer:innen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, haben unabhängig von der Beschäftigungsdauer ab jenem Kalenderjahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, Anspruch auf eine bezahlte Entlastungswoche im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit. Der Verbrauch ist zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zu vereinbaren. Eine Ablöse in Geld ist ausgeschlossen, wobei bis 2026 eine Übergangsfrist gilt. Demnach ist eine geldwerte Ablöse zulässig, sofern eine Inanspruchnahme aus nicht von der/dem Arbeitnehmer:in zu vertretenden Umständen unmöglich war.

Beitrag teilen Facebook Twitter LinkedIn XING

Weitere Artikel

14. Dezember 2022 Teuerungsprämie

Mit diesem neuen Instrument können Unternehmen ihrer Belegschaft mit Einmalprämien unter die Arme greifen. Wir haben Ihnen FAQ zu arbeits- und steuerrechtlich relevanten Punkten zusammengestellt, ergänzt durch Empfehlungen und Hinweise.

16. Dezember 2019 Lohnsteuer 2020

Der Bereich Personalverrechnung und dabei insbesondere der Lohnsteuersektor ist regelmäßig von einer Vielzahl von Änderungen in Gesetzen und Verordnungen geprägt. Ebenso haben häufig Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes oder des Bundesfinanzgerichts Auswirkungen auf die Rechtsanwendung. Daher ist es für Personalverrechner unerlässlich, sich ständig mit der aktuellen Rechtslage und der Entscheidungspraxis der Gerichte auseinander zu setzen. 

20. Mai 2019 Erfolgsfaktoren für die Umsetzung des Home-Office

Flexible Arbeitszeitmodelle können wesentlich zur Work-Life Balance beitragen. Denn Mitarbeiter die sich wohl fühlen und den Kopf auch für anderes frei haben, sind zufriedener und damit auch kreativer. Hier bekommen Sie konkrete Anleitungen für die Umsetzung des Home-Office: In der Diskussion darüber wird oft auf Technik und IT-Sicherheit fokussiert, in Wahrheit jedoch geht es um den Menschen und seine Kompetenzen – das ist ein Thema für Human Resources. Wissenschaftliche Studien zeigen Ihnen, worauf zu achten ist.