Steuerbegünstigte Benefits, die motivieren

Qualifizierte und motivierte Fachkräfte zu halten, ist eine Herausforderung für viele Unternehmen. Ein wichtiges Mittel, damit Top-Talente zufrieden bleiben, sind monetäre Zuwendungen. Mit der Optimierung von Lohnabgaben können Unternehmen die Nettoeinkommen ihrer Beschäftigten erhöhen und gleichzeitig Steuern sparen. Wie funktioniert das und welche Vorteile hat es für beide Seiten?

Die Mitarbeiterbindung – ein kritischer Erfolgsfaktor

Die Mitarbeiterbindung ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Sie beschreibt, wie loyal und engagiert die Mitarbeitenden sind und wie wahrscheinlich sie dem Unternehmen langfristig treu bleiben. Eine hohe Mitarbeiterbindung kann zu einer höheren Produktivität, einer geringeren Fluktuation und einer besseren Arbeitgebermarke führen.

Um die Mitarbeiterbindung zu fördern, müssen Arbeitgeber die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Beschäftigten verstehen und erfüllen. Neben Faktoren wie Arbeitsklima, flexiblen Arbeitszeitmodellen, Homeoffice, Work-Life-Balance, Karrierechancen und Anerkennung spielt auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Viele denken gleich an Gehaltserhöhungen, doch dabei fallen zumeist höhere Steuern für die Beschäftigten an und für Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten. Besser geeignet sind Benefits, also Vorteile, welche die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen.

Das spricht für Benefits

Viele Benefits sind steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei. So profitieren beide Seiten finanziell davon. Für die Beschäftigten bedeutet es, dass sie mehr Nettoeinkommen erhalten, ohne dass sich ihr Bruttogehalt erhöht. Dies führt zu einer höheren Kaufkraft und Lebensqualität. Außerdem können sie Benefits nutzen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen. Regelmäßige Benefits (also z.B. monatlich, statt einer Einmalprämie) sind auch ein regelmäßiges Danke.

Arbeitgeber profitieren, da sie weniger Lohnnebenkosten zahlen müssen, ohne dass sie die Gehälter senken. Dies führt zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. Außerdem können sie die Mitarbeiterbindung und -loyalität stärken, indem sie attraktive Benefits anbieten, die die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft erhöhen.

Benefits wirken übrigens sowohl intern als auch nach außen auf das Arbeitgeber-Image, sie werden zum mitentscheidenden Bestandteil bei Bewerbungsgesprächen.

Mehr Netto vom Brutto

Hier ein paar Beispiele für steuerlich begünstigte Benefits, damit für Ihre Beschäftigten unterm Strich mehr rausschaut.

  • Job-Ticket bzw. Öffi-Ticket: Kann nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch privat genutzt werden und entlastet somit die Haushalte hinsichtlich ihrer Mobilitätskosten. Seit 1.7.2021 können auch Wochen-, Monats- oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels steuerfrei ersetzt werden, sofern das Ticket am Arbeits- oder am Wohnort gilt.
  • E-Dienstwagen: Für Elektroautos gibt es viele steuerliche Begünstigungen, wie die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Mit dem Schritt zur E-Mobilität können Unternehmen etwas zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig Kosten sparen.
  • JobRad: Das Dienstfahrrad kann auch privat genutzt werden und dies ist vom Sachbezug befreit. Attraktiv für Arbeitgeber ist zusätzlich die Förderung der Anschaffung von E-Fahrrädern.
  • Essenszuschuss: Eine freiwillig geführte Kantine im Unternehmen, wo die Belegschaft kostenlos oder verbilligt essen kann, ist unbegrenzt steuerfrei. Essensgutscheine sind bis zu einem Wert von 8 EUR pro Arbeitstag steuerfrei, das gilt für die Arbeit im Büro und jetzt auch im Home-Office. Sind Essensgutscheine auch für den Lebensmitteleinkauf nutzbar, so reduziert sich der steuerfreie Betrag auf 2 EUR pro Arbeitstag.
  • Gutscheinkarten: Hierbei handelt es sich ausschließlich um Sachbezüge, die Gutscheine dürfen also nicht in bar eingelöst werden. Sachzuwendungen sind bis maximal 186 EUR jährlich pro Mitarbeitenden steuerfrei.
  • Kinderbetreuungszuschuss: Seit 1.1.2024 kann bis zu 2.000 EUR vom Dienstgeber als Zuschuss für die Kinderbetreuung an die Beschäftigten bezahlt werden. Das vereinfacht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessert die Bildungschancen der Kinder.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Um die finanzielle Absicherung der Beschäftigten zu ergänzen, können Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Das ist bis zu einem Betrag von 300 EUR pro Jahr steuerfrei.

Steuerbegünstigte Benefits und damit einhergehend die Optimierung von Lohnabgaben sind ein wirksames Instrument, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Sie können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn sie transparent, fair und individuell gestaltet werden, und wenn sie von einer guten Kommunikation, einer klaren Strategie und einer vertrauensvollen Unternehmenskultur begleitet werden.

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