In die Pension gleiten und Wissen weitergeben

Weniger belastbar und deshalb früher in Pension? Es geht anders. Wir zeigen Voraussetzungen und Regeln, wie Arbeitskräfte länger ihrer Firma zur Verfügung stehen und was das finanziell bedeutet.

Vorteile für Mitarbeitende …

Ein langsamer Übergang in die Pension – das ist die Idee der Altersteilzeit und die Gründe, warum sich jemand dafür entscheidet, sind vielfältig: Manch ältere Menschen fühlen sich nicht mehr so belastbar und brauchen längere Ruhepausen; gleichzeitig haben sie viel Erfahrung, die sie gerne noch im Beruf einbringen wollen, denn es ist ja ein gutes Gefühl, weiterhin gebraucht zu werden. Auch aus psychologischer Sicht ist es für viele Menschen einfacher, sich schrittweise auf den neuen Lebensabschnitt des Ruhestandes einstellen zu können, als wenn dies abrupt erfolgt. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter berechtigt ist, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, ist diese Möglichkeit vorteilhafter als die „normale“ Teilzeit, denn die Gehaltseinbußen sind geringer und es gibt keine negativen Auswirkungen auf die Pensionshöhe

… und Arbeitgeber

Auch aus Sicht der Unternehmen spricht einiges für Altersteilzeit: Sie können ältere Arbeitskräfte länger beschäftigen; damit wird der Fachkräftemangel gemildert, weil diese (wenn auch reduziert) weiterhin mit ihrem Wissen zur Verfügung stehen. So haben Firmen die Möglichkeit, gut geplant und fließend eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger einzuarbeiten. Die Zufriedenheit älterer Arbeitnehmender hat Auswirkung auf deren Leistung und auf die Stimmung im Team bzw. im Unternehmen. Außerdem profitieren Arbeitgeber von Fördermöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice (AMS), denn dieses übernimmt einen Teil des Gehalts.

Eckdaten der Altersteilzeit-Regelung

  • Die Arbeitszeit kann zwischen 40 und 60 Prozent reduziert werden und dies für eine Zeitspanne von maximal 5 Jahren.
  • Die Hälfte des dadurch ausfallenden Gehalts wird als Lohnausgleich gezahlt. Beispiel: Verringert ein Monteur seine Arbeitszeit um 40 Prozent, bekommt er also weiterhin 80 Prozent seines bisherigen Einkommens ausbezahlt.
  • Auf die Höhe von Abfertigung und Pension hat Altersteilzeit keine Auswirkungen (im Gegensatz zu einer „normalen“ Teilzeitbeschäftigung). Denn die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt.

Wie kann Arbeit reduziert werden

Altersteilzeit kann in zwei Varianten in Anspruch genommen werden:

  • Kontinuierlich: Beide Seiten vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum bis zum Pensionsantritt eine bestimmte Reduktion der Arbeitszeit.
    Dieses Modell ist einfach zu verwalten.
  • Geblockt: Auf die für einen bestimmten Zeitraum festgelegte Arbeitsphase, wo wie gewohnt weitergearbeitet wird, folgt die festgelegte Freizeitphase, wo nicht gearbeitet wird.
    Bei diesem Modell können sich Komplikationen bei Verrechnung von Überstunden oder Urlaub ergeben; außerdem muss der Arbeitgeber in der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft einstellen.Weiters beträgt die AMS-Förderung nur
    01.01.2024: 42,5 %
    01.01.2025: 35.0 %
    01.01.2026: 27,5 %
    01.01.2027: 20,0 %
    01.01.2028: 10,0 %
    01.01.2029: 0 %

Voraussetzungen

  • Der Arbeitgeber muss einer Altersteilzeit zustimmen. Er beantragt diese dann auch.
  • Die Vereinbarung zwischen beiden Seiten muss schriftlich erfolgen.
  • Frühester Zeitpunkt für den Antritt ist 5 Jahre vor Beginn der Regelpension. Für Männer ist das mit 60 Jahren. Für Frauen bringen die kommenden Jahre eine Altersstaffelung, abhängig von der sukzessiven Anhebung des Regelpensionsalters mit Geburtstermin ab 1.1.1964.
  • Beschäftigte müssen in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
  • Im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit darf das bisherige Beschäftigungsausmaß höchstens 40 Prozent unter der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Ar­beits­zeit liegen.

Weiterführende Informationen bieten

das AMS inkl. Rechenbeispiele und Antragsformular,
das oesterreich.gv-Portal inkl. Altersteilzeit-Rechner und FAQ.

Beitrag teilen Facebook Twitter LinkedIn XING

Weitere Artikel

25. September 2023 Warum sich das Outsourcing der Personalverrechnung mehrfach lohnt

Der Fachkräftemangel in der Gehaltsverrechnung ist ein Problem für viele Unternehmen. Wir laden Sie ein, den Blick auf die Chancen hinter dem Problem zu richten, gespickt mit Tipps zum Vorgehen und den Vorteilen.

30. Oktober 2018 DSGVO: Wie Sie Daten richtig löschen

In der Personalabteilung arbeiten Sie mit sensiblen Daten, sowohl von Mitarbeitern Ihres Unternehmens, als auch von Bewerbern. Daher müssen Sie besonders sorgfältig achten, Ihre internen Prozesse entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu gestalten. Eine wichtige Voraussetzung ist das richtige Löschen von Daten – und diese Anforderung sollte bereits umgesetzt sein. Überprüfen Sie jetzt den Status in Ihrem Unternehmen an Hand nachfolgender Checklisten, bzw. mit unserem Service Datenschutz-Consulting.

4. Dezember 2018 So setzen Sie den Familienbonus Plus in der Personalverrechnung um

Der Nationalrat hat im Sommer den Familienbonus Plus beschlossen, der ab 2019 zur Anwendung kommt. Wir haben Ihnen alle Infos für die korrekte Verrechnung zusammengestellt: Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen, wie berechnet sich der Betrag und wie ist das mit Kindern, die im Ausland wohnen. Sie erfahren ebenso, was Sie in der Personalverrechnung an Unterlagen benötigen und erfassen müssen.