Tipps und Neues zum Jahresabschluss 2019 in der Lohnverrechnung

Das Jahr 2019 bringt eine wesentliche Veränderung in den Meldungen der Lohnverrechnung zum Jahresabschluss. Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst und geben Ihnen außerdem eine Empfehlung, wo Sie nachkontrollieren sollten.

Ihre Meldungen für 2019

Sie ersparen sich zum ersten Mal mit dem Jahresabschluss 2019 eine Meldung – nämlich die Beitragsgrundlagenmeldung an die Krankenkassen. Der Grund ist die mit 1.1.2019 eingeführte mBGM in der Sozialversicherung, die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung.

Für den Jahresabschluss 2019 bleiben Ihnen in der Lohnverrechnung daher folgende Meldungen:

  • L16 und Arbeitsstättenmeldung für alle Dienstnehmer (aktive und Austritte im Kalenderjahr 2019), E18 für alle Honorarempfänger mittels ELDA an das Finanzamt
  • Kommunalsteuererklärung an die Gemeinden über Finanz Online
  • Nur in Wien: Jahreserklärung Wiener Dienstgeberabgabe (die sog. U-Bahnsteuer)

Exkurs: Warum entfällt die Meldung am Jahresende an die Krankenkassen?

Bis 2018 haben Unternehmen an die Krankenkassen unterjährig monatlich nur Gesamtsummen mittels Beitragsnachweis gemeldet, z.B. EUR 10.000 für Angestellte und EUR 20.000 für Arbeiter. Erst mit der (damals zusätzlichen) Beitragsgrundlagenmeldung am Jahresende wurden die Beträge pro Dienstnehmer aufgeschlüsselt. Diese Aufschlüsselung erfolgt mit der neuen Beitragsrundlagenmeldung nun bereits in den monatlichen Meldungen und ist daher am Jahresende nicht mehr an die SV-Träger erforderlich, da diese bereits alle Informationen haben.

Empfehlung: Kontrolle durch Summenabgleich

Die mBGM brachte eine massive Änderung von Prozessen und damit auch von Software-Systemen mit sich, daher ist das abgelaufene Jahr 2019 auch als Umstellungsphase zu betrachten. Wie bei jeder großen Umstellung gab es auch hier einige Probleme, weil sich das Handling der Software erst einspielen muss und weil alle Beteiligten eine Lernphase durchlaufen haben.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen Summenabgleich durchzuführen. Im WEBEKU gibt es dafür die Möglichkeit, die gemeldeten mBGMs der Dienstnehmer als CSV zu exportieren.

Sage DPW bietet Ihnen eine neue Funktion für den Summenabgleich

Der beste Zeitpunkt für diese Kontrolle der Summen ist, wenn Sie das gesamte Jahr 2019 abgeschlossen haben. Das ist spätestens nach dem 15. Februar 2020, dem Stichtag bis zu dem Sie Zeit für Rollungen haben, etwa wenn Überstunden für Dezember noch nachzuberechnen sind.

Ab März 2020 wird es in Sage DPW Lohn die Möglichkeit geben, den Export aus WEBEKU mit den Daten in Ihrer Lohnverrechnung zu vergleichen. Sollten Abweichungen festgestellt werden, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis, sodass Sie dann konkret die unterschiedlichen Beträge korrigieren bzw. klären können.

Beitrag teilen Facebook Twitter LinkedIn XING

Weitere Artikel

19. April 2024 Zinsfreie Arbeitgeber-Darlehen

Für die Berechnung des Sachbezugs wird nun zwischen fixem und variablem Zinssatz unterschieden, auch rückwirkend. Wir zeigen, wo Sie Unterstützung bei den komplizierteren Berechnungsregeln bekommen und was Sie mit Beschäftigten, die ein Fixzins-Darlehen haben, jetzt festlegen müssen.

4. August 2020 Digitales Employer Branding

Die besten Köpfe können sich heute ihren Arbeitgeber aussuchen – und immer mehr dieser begehrten potenziellen Mitarbeiter sind Digital Natives. Es ist Zeit, dass Sie Ihr Unternehmen digital sichtbar machen.

21. November 2025 HR-Workflows für mehr Effizienz im Onboarding

Neue Mitarbeitende einzuführen ist ein wiederkehrender Prozess mit vielen Aufgaben. Gut geplante HR-Workflows unterstützen dabei, diese Aufgaben effizient, transparent und zuverlässig abzuwickeln – und schaffen so mehr Raum für das Wesentliche: die persönliche Begleitung neuer Kolleginnen und Kollegen.