Was bei der Vereinbarung zu beachten ist

Work-Life-Balance, Überforderung, Betreuungspflichten – immer mehr Menschen entscheiden sich für Teilzeitarbeit. Lesen Sie über Regeln wie Schriftform, Mehrstunden oder Gleichbehandlungsgebot.

Teilzeit nimmt zu

7% mehr Menschen sind in Teilzeitbeschäftigung, als im Vorjahr, ergab die Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria. Das sind die Details dazu:

  • Die Zahl der Vollzeiterwerbstätigen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 % (47700), jene der Teilzeiterwerbstätigen aber um 7,0 % (88900) angestiegen.
  • 2022 hat jede zweite erwerbstätige Frau (50,7 %) und jeder achte Mann (12,6 %) auf Teilzeitbasis gearbeitet.
  • 39,5 % der Frauen nennen als Hauptgrund für ihre Teilzeiterwerbstätigkeit ihre Betreuungsaufgaben. 26,5% wollen nur eine Teilzeittätigkeit auszuüben.

Was spricht für Teil- oder Vollzeit

Könnten sie frei wählen, würden nur 35 Prozent hierzulande eine Vollzeitanstellung wählen – mit diesem Ergebnis bestätigt auch der Jobreport 2023 des Jobportals Stepstone den Trend zu Teilzeitarbeit. Dort hat man auch nach den Gründen gefragt:

  • Work-Life-Balance ist für Männer (57%) und Frauen (53%) der Hauptgrund für Teilzeit.
  • Mehr als ein Drittel fühlt sich mit dem Job überfordert. Bei der körperlichen Überforderung überwiegen Berufe wie Produktion oder Gastronomie. Mental überfordert fühlen sich Beschäftigte am meisten im Personalwesen, gefolgt von Produktion, IT und Marketing. Wie auch in der Auswertung der Statistik Austria wird die Doppelbelastung aufgrund von Kinderbetreuung ebenfalls als überfordernd genannt.

Viele Gründe sprechen jedoch auch für Vollzeitarbeit. Dabei überwiegen finanzielle und Karriere-Aspekte, wobei es hier altersbedingte Unterschiede gibt:

  • 77% wollen Altersarmut vermeiden und sich eine gute Pension sichern.
  • 72% würden mit einem Teilzeiteinkommen nicht ihre aktuellen Ausgaben bezahlen können.
  • 47% meinen, ihre Position ließe sich nicht in Teilzeit ausführen. Diesen Anspruch haben am meisten Führungskräfte der Baby-Boomer und am wenigsten der Generation Y.
  • 42% befürchten schlechtere Karrierechancen; das betrifft eher die jüngere Generation, die ihren Berufsweg noch vor sich hat.

Arbeitszeitänderung braucht Schriftform

Die Arbeitszeit umfasst die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. 40 Stunden laut Gesetz, oder auch etwas weniger, wenn ein Kollektivvertrag das festlegt, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in Österreich. Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn eine kürzere Arbeitszeit vereinbart wird.

Eine Änderung der Arbeitszeit, wie die Verkürzung auf Teilzeit oder die Erhöhung bis zu Vollzeit, muss immer schriftlich erfolgen. Das gilt ebenso, wenn zum Beispiel die Arbeitszeit von 25 auf 30 Stunden aufgestockt wird. Schriftlich festgelegt wird auch, wann diese Stunden zu leisten sind, z.B. an Vormittagen oder an bestimmten Tagen der Woche.

Mehrstunden und was dabei gilt

Wenn Teilzeitbeschäftigte mehr als die vereinbarte Stundenzahl arbeiten, spricht man nicht von Überstunden, sondern von Mehrstunden. Die Möglichkeit zur Mehrarbeit sollte vorab vertraglich festgelegt worden sein. Sie kann vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden, etwa wenn erhöhter Arbeitsbedarf vorliegt, wie beim Saisongeschäft; es dürfen allerdings keine Interessen, wie etwa Kinderbetreuungspflichten, dagegensprechen.  In der Regel werden Mehrstunden bezahlt und zwar mit einem gesetzlich definierten Zuschlag von 25% pro Mehrstunde auf den Normallohn. Alternativ kann auch Zeitausgleich vereinbart werden, der innerhalb eines festgelegten Dreimonatszeitraums konsumierbar sein muss, ansonsten erhalten die Beschäftigten ihre Mehrstunden mit Zuschlag ausbezahlt.

Was noch wissenswert ist

Es gilt derselbe Kündigungs- und Entlassungsschutz wie bei Vollbeschäftigten.

Laut Gleichbehandlungsgebot dürfen Teilzeitarbeitende nicht benachteiligt werden: Sie müssen anteilig bezahlt werden, haben das Recht auf Weiterbildung und müssen auch freiwillige Sozialleistungen, wie z.B. Pensionszusagen erhalten, eventuell reduziert entsprechend dem Verhältnis zur Normalarbeitszeit.

Arbeitgeber haben die Pflicht, Teilzeitbeschäftigte über freie Jobs zu informieren, wo das Arbeitsausmaß höher ist. Diese Information muss allen leicht zugänglich sein, geeignet dafür ist das schwarze Brett – physisch in den Firmenräumlichkeiten oder virtuell im Intranet.

Die betriebliche bzw. vereinbarte Arbeitszeiteinteilung gilt auch bei der Arbeit zu Hause, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erklärt das Arbeitsministerium in den FAQ zum Homeoffice.

Teilzeit-Regelungen und Beispiele, worauf zu achten ist, sowie auch zu Mehrstunden, hat die WKO zusammengestellt.

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