1 – Feiertagsarbeitsentgelt 2026 anders als 2025
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts Ende 2024 ist der Grundlohn des Feiertagsarbeitsentgelts steuerpflichtig und nur der Zuschlag steuerbefreit. Ab 1.1.2025 musste das nun dementsprechend verrechnet werden. Wenn diese Änderung nicht sofort angewendet worden war, so konnte sie für 2025 noch im Lauf des Jahres korrigiert werden, damit es bei einer Prüfung zu keiner Nachzahlung kommt.
Ein Initiativantrag vom 16.12.2025 im Nationalrat wird nun gesetzlich verankert und ändert die Verrechnung für das kommende Jahr wiederum: Demnach ist mit 1.1.2026 das Feiertagsarbeitsentgelt nach § 68 steuerfrei, und zwar sowohl der Grundlohn, als auch der Zuschlag.
2 – Überstundenzuschläge neue Werte
Bis zu 18 Überstundenzuschläge konnten bis zur Höhe von 200 Euro monatlich steuerfrei abgerechnet werden – das hat für 2024 und 2025 als befristete Maßnahme gegolten.
Nun kehrt der Gesetzgeber nicht zur Regelung von 2023 zurück, sondern ein weiterer Initiativantrag vom 16.12.2025 regelt die Verrechnung nun wie folgt: Im Jahr 2026 können bis zu 15 Überstundenzuschläge bis 170 Euro monatlich steuerfrei abgerechnet werden.
3 – Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Sage DPW schafft Zwischenlösung
Seit einigen Jahren können die Länder selbst über die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags entscheiden, davor wurde dieser vom Bund einheitlich festgesetzt. Bis jetzt hatte das noch kein Bundesland gemacht, daher betrug dieser überall 0,5% Dienstnehmeranteil und 0,5% Dienstgeberanteil; die Abfuhr erfolgt mit der Sozialversicherung an die ÖGK.
Im Oktober 2025 hat Wien als erstes Bundesland einer Erhöhung beschlossen, nämlich auf 0,75% Dienstnehmeranteil und 0,75% Dienstgeberanteil. Das Problem ist der noch nicht bekannte Zeitpunkt des Inkrafttretens: Wenn das Landesgesetzblatt bis 31.12.2025 veröffentlicht wird, dann gilt dieser Beitrag ab 1.1.2026; wird das Landesgesetzblatt nach dem 31.12.2025 veröffentlicht, gilt die Erhöhung erst ab 1.1.2027. Für die Veröffentlichung ist die achtwöchige Einspruchsfrist des Bundes abzuwarten.
Es ist davon auszugehen, dass die Veröffentlichung noch heuer erfolgt. Dann ist aber noch ein Schritt bis zur Umsetzung erforderlich: Die Wiener Unternehmen, ebenso wie Sage als Softwareentwickler, müssen auf das neue Tarifsystem der Österreichischen Gesundheitskasse warten (die ja ebenfalls auf das Landesgesetzblatt warten muss).
Hinweis: Problematisch wird dieses knappe Zeitfenster in Fällen, wo Dienstnehmende jetzt abgerechnet werden, weil sie Ende 2025 austreten; jedoch deren nicht konsumierter Urlaub bis ins Jahr 2026 reicht, denn das hat eine Weiterversicherung 2026 zur Folge, zum Beispiel für 10 Tage für die dann die höheren Wohnbauförderungsbeiträge gelten. Für solche Fälle wurde daher in Sage DPW eine Möglichkeit geschaffen, dass bei diesen Personen fiktiv der erhöhte Wohnbauförderungsbeitrag einbehalten werden kann. Sollte die Erhöhung doch erst 2027 kommen, so können Unternehmen den einbehaltenen Betrag nachträglich auszahlen.
4 – Steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 15.2.26 abrechnen
Entstanden in der Corona-Pandemie, ist auch diese Finanzierungshilfe jährlichen Änderungen unterworfen. Die Mitarbeiterprämie war 2025 zwar steuerfrei, allerdings sozialversicherungspflichtig, sie unterlag auch allen anderen Lohnnebenkosten und war mit 1000 Euro begrenzt.
Hinweis: Die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 sollte bis 15.2.2026 abgerechnet werden. Denn ob es eine solche Möglichkeit 2026 gibt, ist noch unklar.
5 – Erweitertes L16 Formular
Die Finanzamt-Meldung L16 verlangt ab 2026 mehr Detailinformationen, sodass nachvollziehbar wird, wieviel steuerbegünstigt oder steuerfrei an die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausbezahlt wurde. So mussten bei den Firmenautos bis jetzt Elektroautos aufgrund der Förderungen nicht angeführt werden. Das ändert sich nun und Informationen wie der Anschaffungswert des Autos oder der berechnete Prozentsatz für Sachbezüge sind im L16 anzugeben. Ebenso müssen steuerfreie Sachbezüge wie Essens-Bons (die bis jetzt, weil steuerfrei, im L16 nicht aufschienen) künftig zur Information angeführt werden.
Hinweis: Die Lohnverrechnung sollte sich auf diesen Mehraufwand vorbereiten und wie sie künftig zu diesen Daten kommt, die in der Regel andere Abteilungen verwalten. Bis jetzt hatte sie diese Informationen nicht zur Verfügung, weil sie ja nicht relevant waren.
6 – Anmeldung ÖGK geändert
Zusätzliches gemeldet werden muss auch der ÖGK. Sowohl wenn Beschäftigte zu arbeiten beginnen, als auch wenn sie z.B. aus der Karenz zurückkommen, muss ab 2026 deren vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit gemeldet werden. Eine spätere Änderung, etwa von Teilzeit auf Vollzeit, muss jedoch nicht gemeldet werden. Bei fallweise Beschäftigten ist die täglich vereinbarte Arbeitszeit zu melden.
Nicht mehr gemeldet werden muss ab 2026 für alle Dienstnehmer, die einen Wohnsitz in Österreich haben, die Adresse. Die ÖGK holt sich diese Information vom Zentralmelderegister.
7- Neues bei Pensionen
Auch im Pensionsbereich ändert sich viel. So konnte man bisher mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten in Korridorpension gehen. Das wird schrittweise angehoben, sodass die meisten ab 63 Jahren gehen können und mindestens 504 Versicherungsmonate haben müssen.
Die Änderungen bei Altersteilzeit sowie die neue Teilpension finden Sie in einem eigenen Blog erklärt.
Alle Änderungen sowie Verbesserungen in Sage DPW
Im DPW-Jahresseminar wurden auch Produktverbesserungen gezeigt, welche die tägliche Arbeit vereinfachen. Dazu zählt etwa die Ausweitung des Tools zur Sonderzahlungsautomatik: Wenn Beschäftigte nicht das ganze Jahr über tätig sind, sondern zum Beispiel in Karenz gehen oder sonst entgeltfreie Zeiträume haben, können nun Sonderzahlungen automatisiert einfacher ausgezahlt werden.
Gerade das heurige Jahr mit den letzten gesetzlichen Änderungen Mitte Dezember zeigt, wie dynamisch die Lohnverrechnung geworden ist. Auf dem Laufenden zu bleiben ist eine große Herausforderung. Gleichzeitig wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Gehalt korrekt und pünktlich ausbezahlen. Das Fazit ist eindeutig: Hier braucht es nicht nur laufendes Informiert-Sein, sondern auch eine verlässliche Software-Unterstützung. Auf diese können DPW-Kunden zählen, indem das Sage-Team in bewährter Weise gesetzliche Änderungen zeitgerecht umsetzt.