Was Sie beachten sollten

Reduzierte Arbeit, dafür produktiv und motiviert – so könnte man den Nutzen von Altersteilzeit beschreiben. Mit 1.1.2026 gibt es einige Änderungen in Zusammenhang mit der neuen Teilpension, die das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen will. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten und geben Tipps zur Umsetzung.

In die Pension gleiten: Win-Win für beide

Ältere Beschäftigte sind häufig nicht mehr so belastbar, speziell was körperliche Arbeit betrifft; möglicherweise sind sie auch weniger stressresistent – das ist die eine Seite. Doch auf der anderen Seite, und die wiegt mehr, haben sie einen großen Schatz an Wissen und Erfahrungen gesammelt. So wollen viele noch nicht zum alten Eisen gezählt werden, sondern sich im Unternehmen einbringen, eben etwas ruhiger bzw. reduzierter. Diese Chance bietet ihnen die Altersteilzeit, also der gleitende Übergang in die Pension. Das rechnet sich auch für Arbeitgeber, denn sie haben qualifizierte und motivierte Kräfte weiterhin zur Verfügung, ein Atout in Zeiten des Fachkräftemangels; außerdem kann die Übergabe der Aufgaben an Jüngere schrittweise erfolgen. Zusätzlich können Unternehmen finanzielle Förderungen in Form von staatlichen Zuschüssen nutzen, denn ein Teil des Gehalts wird vom AMS übernommen.

Fakten zur Altersteilzeit

Bevor wir uns mit den Änderungen beschäftigen, die ab 2026 gelten, fassen wir die grundlegenden Eckpfeiler zusammen:

  • Mit Altersteilzeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Pensionsantritt reduzieren. Sie verlieren dabei weder Pensions­be­züge, noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder aus der Ar­beits­losen­ver­sicherung.
  • Altersteilzeit muss zwischen beiden Seiten schriftlich vereinbart werden. Es besteht kein Anrecht darauf, jedoch können Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge dies ermöglichen.
  • Zwei Modelle sind wählbar:
    • Die kontinuierliche Altersteilzeit, wo die wöchentliche Arbeitszeit um 40 bis 60 % der Normalarbeitszeit reduziert wird.
      Beachten Sie: Seit 1.1.2024 können es zwischen 20 und 80 % sein, wenn dies sich über einen definierten Zeitraum hinweg ausgleicht.
    • Die geblockte Altersteilzeit, wo in der ersten Phase Vollzeit gearbeitet wird und in der zweiten Phase eine komplette Freistellung erfolgt.
      Beachten Sie: Die Förderung für dieses Modell wird derzeit schrittweise reduziert und mit 2029 eingestellt.

Das ist neu ab 1.1.2026

1 – Kontinuierliche Altersteilzeit reduziert
Beschäftigte, die Anspruch auf eine Pension (dazu gehört auch die Korridorpension) haben, sind ausgeschlossen, denn für diese gibt es jetzt die neue Teilpension, auf die wir im nachfolgenden Abschnitt eingehen.
Die geförderte Altersteilzeit ist nur mehr für 3 Jahre möglich (davor waren es 5 Jahre). Allerdings sieht der Gesetzgeber einen schrittweisen Übergang vor:

  • Antritt 2026: 4,5 Jahre Altersteilzeit
  • Antritt 2027: 4 Jahre
  • Antritt 2028: 3,5 Jahre
  • Antritt ab 2029: 3 Jahre

2 – Nebenbeschäftigungen verboten
Das Verbot von Nebenbeschäftigungen bei anderen Firmen gilt für beide Modelle (kontinuierlich und geblockt) und betrifft auch geringfügige Beschäftigungen. Ausgenommen sind jene Nebenbeschäftigungen, die schon im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit ausgeübt worden sind.
Beachten Sie: Das Nebenbeschäftigungsverbot gilt für alle, also auch für jene, die z.B. schon seit 2023 in Altersteilzeit arbeiten. Diese müssen ihre Nebenbeschäftigung bis 30.6.2026 beenden.

3 – Voraussetzungen verschärft
Bis jetzt mussten mindestens 15 Jahre (780 Wochen) arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten innerhalb von 25 Jahren vorliegen, um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können. Nun wird der Zugang quartalsweise in 8-Wochen-Schritten erhöht, sodass ab Anfang 2029   17 Jahre (884 Wochen) vorliegen müssen.

Die neue Teilpension

Nur wer noch keinen Anspruch auf eine Pension hat, kann ab 1.1.2026 in Altersteilzeit gehen. Um die Beschäftigungsquote von älteren Arbeitnehmenden und damit das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, gibt es dafür jetzt die Teilpension. Arbeitnehmende können ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen. Das sind die Eckdaten dazu:

  • In Teilpension gehen kann man bei Anspruch auf Korridorpension ab 62 Jahren (wird im Lauf des Jahres 2026 stufenweise auf 63 Jahre erhöht); Langzeitversichertenpension ab 62 Jahren; Schwerarbeitspension ab 60 Jahren; Alterspension Frauen ab 61 Jahren (ansteigend abhängig vom Geburtsjahr), Männer ab 65 Jahren.
  • Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist nötig.
  • Bei der PVA muss ein Antrag gestellt werden.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit wird um mindestens 25% und maximal 75% reduziert.
  • Wahl zwischen 3 Varianten: Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 40% ergibt eine Teilpension in Höhe von 25% der Pensionsleistung plus das reduzierte Gehalt. Reduktion der Arbeitszeit um 41 bis 60% ergibt eine Teilpension in Höhe von 50 % der Pensionsleistung plus das reduzierte Gehalt. Reduktion der Arbeitszeit um 61 bis 75% ergibt eine Teilpension in Höhe von 75% der Pensionsleistung plus das reduzierte Gehalt.
  • Mit dem Stichtag der Teilpension wird das Pensionskonto für den beanspruchten Teil „geschlossen“ (25%, 50% oder 75%). Aus diesem Anteil wird die Teilpension berechnet. Der restliche Teil des Pensionskontos bleibt bestehen und wächst je nach Einkommen weiter an.

Darauf sollten Sie achten

Altersteilzeit und Teilpension sind nutzbringende Instrumente, um ältere Beschäftigte und deren Know-how im Unternehmen zu halten. Natürlich entsteht ein gewisser Mehraufwand für Unternehmen, doch dieser kann in der Regel durch mehr Produktivität wettgemacht werden. Diese Tipps helfen Ihnen bei der Umsetzung:

  • Die Personalabteilung sollte über die Regelungen und eventuelle Änderungen am Laufenden sein. Hier finden Sie weiterführende Infos zur Altersteilzeit, FAQs und einen Online-Rechner. Und hier finden Sie weiterführende Infos zur neuen Teilpension sowie Rechenbeispiele und Varianten. Empfehlenswert ist, eine verantwortliche Person zu benennen, die für Information, Verträge und Umsetzung zuständig ist.
  • Planen Sie vorausschauend und ermitteln Sie, welche Beschäftigte in nächster Zeit Altersteilzeit in Anspruch nehmen könnten. Ebenso, wer bei Pensionserreichung reduziert weiterarbeiten möchte. Führen sie mit diesen rechtzeitig vorab Gespräche.
  • Setzen Sie frühzeitig Schritte, um die Nachfolge zu planen.
  • Evaluieren Sie regelmäßig die Umsetzung, z.B. Wie zufrieden sind diejenigen, die Altersteilzeit bzw. Teilpension in Anspruch nehmen, sowie ihre Vorgesetzten oder ihre Teams? Wie wirkt sich dies auf die betrieblichen Prozesse aus?
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