Was ist überhaupt erlaubt?

Wir beleuchten rechtliche Punkte, die geregelt werden müssen; wobei bei diesem neuen Arbeitsmodell zum Teil noch Unklarheiten bestehen. Abschließend finden Sie Nutzen und mögliche Stolpersteine zusammengefasst.

Grundlagen und Definition

Workation ist eine Mischung aus Arbeit und Urlaub; diese Arbeitsform ist kein Home-Office, sondern eher dem mobilen Arbeiten zuzurechnen, vergleichbar mit dem Schreibtisch im Café oder unterwegs in der Bahn. Ein gesetzlicher Anspruch dafür besteht nicht.

Rechtlich relevant und daher zu unterscheiden ist, ob Workation in Österreich oder im Ausland stattfindet und dort wiederum, ob innerhalb der EU oder außerhalb. Dazu ist auf dem USP-Portal nachzulesen: „Im österreichischen Recht gibt es keine ausdrückliche rechtliche Grundlage für das Arbeiten im Ausland. Die Workation, die eine Form von mobilen Arbeiten darstellt, muss aber zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und dem Unternehmen vereinbart werden.“

Die Bedingungen für Workation sind rechtlich noch nicht eindeutig klar geregelt, speziell für das Ausland. Sie finden daher die wichtigen Punkte im Überblick sowie Ansprechstellen – wir empfehlen, dass Sie sich dort konkret auf Ihre Unternehmenssituation bezogen, erkundigen.

Einkommens- und Lohnsteuerrecht

183 Tage – das ist die maximale Summe an Tagen, die sich Beschäftigte im Ausland aufhalten dürfen, damit dort keine Steuerpflicht entsteht. Tätigkeiten im Rahmen einer Workation werden in der Regel darunterbleiben. Sollten die 183 Tage jedoch überschritten werden, so wird das Besteuerungsrecht anteilsmäßig aufgeteilt. Möglicherweise könnte dadurch auch – ohne Absicht – eine ausländische Betriebsstätte des Unternehmens begründet werden und damit zusätzliche steuerliche Pflichten hinzukommen.

Weitere Infos: WKO – Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und
USP – Remote Work, Punkt Einkommenssteuerrechtliche Aspekte


Sozialversicherungsrecht

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter benötigt eine A1-Bescheinigung als Nachweis, dass in Österreich eine aufrechte Sozialversicherung besteht (dieses Formular wird u.a. auch benötigt, wenn Beschäftigte für ihre Firma im Rahmen einer Messe oder einer Montage für einige Zeit im EU-Ausland tätig sind). Die A1-Bescheinigung hat den Zweck, eine Doppelbelastung durch Zahlungen in das Sozialversicherungssystem des anderen Landes zu vermeiden. Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung werden via ELDA übermittelt.

Für Länder außerhalb der EU gelten die jeweiligen bilateralen Abkommen, in denen die soziale Absicherung der Beschäftigten geregelt ist.

Weitere Infos: ÖGK – Entsendung ins Ausland und
USP – Entsendung in EU/EWR-Staaten – Sozialversicherung


Aufenthaltsrecht

Seit dem Beitritt zur Europäischen Union genießen wir in den EU-Ländern Reisefreiheit. Wenn allerdings gearbeitet wird, ist es ratsam, sich genauer zu erkundigen. Außerhalb von EU/EWR müssen auf jeden Fall Aufenthalts- und Beschäftigungstitel beantragt werden. Für eine Workation sollte daher jeweils geprüft werden, welche Regeln gelten. Auskünfte geben ausländische Vertretungsbehörden in Österreich, sowie die Außenhandelsstellen der WKO.

Weitere Infos: USP – Arbeiten im Ausland

Was spricht für Workation und wo sind mögliche Stolpersteine

Wenn Sie über Workation als Arbeitsmodell nachdenken, dann sollten Sie sich dafür entsprechend Zeit nehmen. Zum einen gilt es, klare organisatorische Regeln zu definieren und rechtlich alles abzusichern. Zum anderen sollte genau abgewogen werden, wieviel dafür bzw. dagegenspricht – dies ist für jedes Unternehmen nur individuell zu beantworten und das sind dabei wesentliche Punkte:

  • Nutzen für die Belegschaft: Mehr Flexibilität ermöglicht bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, wenn z.B. während der Schulferien ein Elternteil im Rahmen eines Urlaubs am Bauernhof arbeiten kann. Internationale Arbeitskräfte bekommen die Möglichkeit, mehr Zeit in ihrem Heimatland bzw. bei ihrer Familie zu verbringen. Selbstorganisation und Selbstverantwortung dienen der persönlichen Weiterentwicklung. Das Vertrauen des Arbeitgebers wirkt motivierend und mehr Engagement kann die Karriere befördern.
  • Stolpersteine für die Belegschaft: Beschäftigte, die Arbeit und Freizeit schwer trennen können, schaffen das auch im Urlaub nicht und spüren den Druck, immer erreichbar sein zu müssen. Möglicherweise arbeiten manche sogar mehr – damit ist der erwünschte Erholungseffekt des Urlaubs nicht gegeben, daher sagen manche Stimmen: Urlaub soll Urlaub bleiben.
  • Nutzen für Arbeitgeber: Workation stärkt das Employer Branding als moderner und aufgeschlossener Arbeitgeber. Es ist ein zusätzliches Goodie bei der Suche nach Arbeitskräften, speziell bei der jüngeren Generation, die auf Work-Life-Balance großen Wert legt. Motiviertere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind produktiver und loyaler.
  • Stolpersteine für Arbeitgeber: Der Kommunikationsaufwand wird größer, sowohl für Führungskräfte, als auch für Teammitglieder. Die Kontrollmöglichkeiten über die geleistete Arbeit sind geringer, das erfordert mehr Vertrauen. Workation ist nicht für alle Beschäftigten möglich und das kann zu Neid oder Konflikten führen. Der Bezug zum Unternehmen könnte durch mehr Abwesenheiten verloren gehen.


Die Arbeitswelt verändert sich schnell

Erinnern Sie sich noch? Als zu Beginn der Pandemie alle zu Videokonferenzen gewechselt sind, war bei manchen Teilnehmenden im Hintergrund blauer Himmel und eine Palme zu sehen. Damals im Lockdown waren viele ungläubig überrascht, bis sie feststellten, dass dies ein virtueller Hintergrund war. Mit der Nachfrage nach Workation als Arbeitsmodell kann dies jetzt Wirklichkeit werden und Umfragen zeigen, dass Unternehmen hierzulande beginnen, sich damit auseinanderzusetzen. Die Möglichkeit, Arbeit und Urlaub zu verbinden, wertet das Arbeitgeber-Image auf und kann für alle Beteiligten vorteilhaft sein. Auf jeden Fall ist dafür eine gute Vorbereitung wichtig: in puncto Organisation und Rechtssicherheit, genauso wie für die richtige Balance zwischen Zeiten die im Büro, Home-Office oder mobil gearbeitet werden.

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