Im Meldewesen bleibt kein Stein auf dem anderen

Die neue mBGM – die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung – wird als die größte Änderung der letzten Jahrzehnte in der Sozialversicherung bezeichnet. Im ersten Teil unserer Serie erfahren Sie, was mit dem neuen Meldewesen auf Sie zukommt und was die Ziele sind. Kompetente Unterstützung ist dabei gefragt: diese bekommen unsere Kunden auch im Rahmen unserer Seminarreihe zur mBGM.

So war es bisher

Bis jetzt haben Sie das Lohnsummenverfahren für die Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Dienstnehmer angewendet. Dabei wird jeden Monat die Gesamtsumme für alle Beschäftigten je Beitragsgruppe übermittelt. Nur einmal pro Jahr wird jeder einzelne Dienstnehmer namentlich mit seiner Beitragsgrundlage angeführt. Der Abgleich der gemeldeten Gesamtsummen mit den Individualsummen erfolgt durch den SV-Träger im Nachhinein für das abgelaufene Jahr.

Die Ziele des neuen Meldewesens

Die mBGM ersetzt das alte Lohnsummenverfahren und die Beitragsgruppen. Damit soll ein zukunftssicheres, ausbaufähiges Meldesystem geschaffen werden, das Ihnen als Dienstgeber auch weniger Arbeit macht. Denn aufgrund zahlreicher gesetzlicher Änderungen sind Anzahl und Komplexität der Beitragsgruppen fast unüberschaubar geworden.

Die Administration wird vereinfacht, indem künftig weniger Meldungen erforderlich sind und Daten nicht mehrfach gemeldet werden müssen.

Bei der Berechnung der Pension liefert auch die mBGM die Grundlage. Dank aktueller Individual-Daten entstehen auch bei unterjährigem Pensionsantritt keine Nachverrechnungen.

Das ist neu ab 1. Jänner 2019

Vereinfachtes Tarifsystem: Das Tarifsystem der mBGM ist modular aufgebaut und besteht aus drei Bausteinen, so können künftige gesetzliche Änderungen leicht integriert werden:

  • Beschäftigtengruppe
  • Ergänzung (z.B. Nachtschwerarbeitsbeitrag)
  • Ab- oder Zuschläge (z.B. Beitragsentlastung für Neugründer)

Betrachten wir einen Vergleich der Meldungen am Beispiel eines Arbeiters „Normalfall“. So haben Sie bis jetzt nach dem Beitragsgruppenschema gemeldet:

(1) Beitragsgruppe=A1
(2) Arbeiterkammerumlage=J
(3) Wohnbauförderung=J
(4) IE‐Zuschlag=J
(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag=N
(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag=N

Und so lautet künftig Ihre wesentlich reduzierte Meldung nach dem neuen Tarifsystem:
(1) Arbeiter (EFZ‐Anspruch)

Nur mehr eine Meldung: Bis jetzt haben Sie an die Sozialversicherung monatlich den Gesamtbetrag pro Beitragsgruppe gemeldet, etwa für Ihre Angestellten aus D1 die Summe von EUR 100.000.- Am Jahresende mussten Sie mit zusätzlichen Meldungen alle Ihre Angestellten namentlich mit SV-Nummern und monatlichen Beträgen und den Jahressummen aufschlüsseln.

Mit Inkrafttreten der mBGM ändern sich Abrechnung und Berechnung. Sie melden jeden Mitarbeiter einzeln monatlich mit seiner Beitragsgrundlage; und Sie führen jeweils auch die Besonderheiten an, wie etwa geringfügiges Einkommen oder den Start-Up Bonus für ein neu gegründetes Unternehmen. Die namentliche Meldung am Jahresende entfällt daher, weil für jeden Mitarbeiter schon alle Daten monatlich aufgeschlüsselt beim SV-Träger vorliegen.

Clearingsystem ermöglicht zeitnahe Korrekturen

Das bekannte Programm ELDA für den sicheren Datenaustausch nützen Sie weiterhin für Ihre Meldungen. Diese werden jedoch sofort beim Eingang automationsunterstützt überprüft. Wird eine Differenz oder Unklarheit festgestellt, so erhalten Sie aus der neuen Clearing Datenbank gleich eine Rückmeldung; mühseliger Schriftverkehr oder Telefonate im Nachhinein bleiben Ihnen erspart.

Wir sind für Ihre Fragen da – Seminarreihe mBGM

Die mBGM erfordert aufgrund ihrer tiefgreifenden Änderungen rechtzeitige Maßnahmen. Es geht um zahlreiche Prozesse und in erster Linie um die Lohn-Software, die angepasst werden muss. Im nächsten Blog unserer Serie zur mBGM zeigen wir Ihnen, wie Sie sich als Lohnverrechner auf das neue Meldesystem optimal vorbereiten.

Lohnverrechnung ist Vertrauenssache. Unsere HR-Experten haben daher frühzeitig Informationen gesammelt, Tests durchgeführt und die gesetzlichen Änderungen in der Lösung Sage DPW umgesetzt. Dieses Wissen geben wir im Rahmen unserer Seminare an Sie weiter.

Hier können Sie als Kunde sich zum Seminar anmelden.

Beitrag teilen Facebook Twitter LinkedIn XING

Weitere Artikel

5. März 2025 HR-Workflows: effizient und transparent

Hier befassen wir uns mit einer Beziehungsgeschichte, denn der Unternehmenserfolg lebt von der funktionierenden Beziehung zwischen Firma und Arbeitskräften. Lesen Sie über die Phasen des Employee Life Cycle und die Vorteile von automatisierten HR-Prozessen.

14. Oktober 2019 Automatisierung im Personalwesen

Die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und in diesem Zusammenhang insbesondere die Automatisierung von Abläufen verändert die Arbeitswelt von Betrieben grundlegend. McKinsey schätzt, dass rund 30 Prozent aller Aufgaben in rund 60 Prozent aller Tätigkeitsfelder automatisiert werden könnten. Die Folge: Spürbare Zeitersparnisse und mehr Kosteneffizienz. Für Unternehmen bedeutet dies aber auch mehr Wertschöpfung. Denn Mitarbeiter können sich, von zeitraubenden Routinetätigkeiten befreit, Aufgaben zuwenden, die einen unmittelbaren Einfluss auf den Umsatz haben – und zwar quer über alle Unternehmensbereiche und -funktionen hinweg, von der Produktion bis hin zum Personalwesen.

30. März 2020 Tipps zur virtuellen Teamarbeit

Viele arbeiten plötzlich im Home-Office. Sie erfahren hier, wie Sie die Zusammenarbeit Ihrer Mitarbeiter in Zeiten von Covid-19 sicherstellen, was die Herausforderungen sind und welche Tools es für Videokonferenzen gibt. Zum Abschluss blicken wir mit Ihnen zurück aus der Zukunft.