Die monatliche Beigragsgrundlagenmeldung

Beitragsgruppen ade, hallo neues Tarifsystem: Kunden und Interessenten erfuhren beim Sage HR-Expertentreff aus erster Hand mehr über die wesentlichen Neuerungen im Zuge der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM).

F: Wofür steht mBGM?
A: mBGM steht für die monatliche BeitragsGrundlagenMeldung.

F: Ist der Termin 1.1.2018 fix oder könnte es noch zu Verschiebungen bei der GKK kommen?
A: TOP aktuell: Im Parlament wurde beschlossen, dass die Einführung der mBGM von 1.1.2018 auf 1.1.2019 verschoben wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

F: Betrifft das alle Krankenkassen?
A: Ja, es betrifft GKK, BVA und VAEB.

F: Entfallen durch die mBGM die Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankenstand und Mutterschutz?
A: Nein, da in der mBGM nicht alle benötigten Daten wie z. B Nettobezug enthalten sind.

F: Wie ist vorzugehen, wenn man vom Vormonat Zulagen oder Überstunden zahlt?
A: Ist aktuell gesetzlich nicht erlaubt, wird aber akzeptiert von der Krankenkasse. Dies wird auch künftig so sein.

F: Gibt es eine Toleranz zu Beginn der Einführung der mBGM betreffend die einzelnen Fristen und die daraus entstehenden Sanktionen?
A: Es zahlt sich auf jeden Fall aus, im Anlassfall (z.B. Strafzahlung durch GKK eingeleitet) mit der Gebietskrankenkasse Kontakt aufzunehmen und um Straferlass zu bitten.

F: Adressmeldung – Kann nicht ein Zugriff auf das Zentralen Melderegister (ZMR) seitens der Gebietskrankenkasse (GKK) geschaffen werden?
A: Die GKK hat die Erfahrung gemacht, dass die Dienstgeber früher über die Meldeinformationen des Dienstnehmers verfügen, als diese im ZMR verfügbar sind. Daher wird dieses Service von der GKK aktuell nicht vorgesehen.

F: mBGM – Sind Säumniszuschläge je Dienstnehmer oder je Firma pauschal?
A: Die Säumniszuschläge werden je Dienstnehmer verrechnet. Derzeit ist im Gesetz auch keine Deckelung vorgesehen.

F: Ab wann kann ich Meldungen für 2018 senden?
A: Ab 1.12.2017 können die neuen Meldungen an die Krankenkasse gesandt werden.

F: Wie soll eine mBGM für einen Dienstnehmer am 15. des Folgemonats gemeldet werden, wenn dieser erst nach dem Monatsabschluss (z.B. am 29.) eintritt?
A: Es wird im SageDPW eine fiktive Ermittlung der mBGM für solche Eintritte geben.

F: Ist die Versicherungsanforderung nur über WEBEKU oder auch über das Lohnprogramm möglich?
A: Die Versicherungsanforderung kann auch im SageDPW Lohn erzeugt werden.

F: Wie schaut ein Clearingfall in der Lohnverrechnungssoftware aus?
A: Die Schnittstelle von ELDA wird in den SageDPW Lohn eingelesen und kann dort bearbeitet werden.

F: Wird es ein Testsystem geben?
A: Ja, ab dem 4. Quartal können Testmeldungen geschickt werden.

F: Kann ich unter dem Monat bei einem Dienstnehmer einen Tarifwechsel im DPW hinterlegen?
A: Mit der mBGM (ab 2018) wird es diese Möglichkeit geben.

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